Bezieher von Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie von Versorgungen wegen Dienstunfähigkeit sind unmittelbar (bislang mittelbar) zulageberechtigt. Was müssen Sie tun?
Ab dem Kalenderjahr 2011 wird die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 Einkommensteuergesetz elektronisch erstellt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?